DIÖZESANVERSAMMLUNG
Das wichtigste Beschlussorgan der KLJB ist die Vollversammlung (in Köln auch Diözesanversammlung genannt). Dort wird die jeweilige Zielsetzung des Verbands festgelegt und Mitglieder werden in die Gremien gewählt.











DIÖZESANAUSSCHUSS
Hier laufen die Fäden der ganzen Diözesanebene zusammen. Alle Arbeitskreise, das Kreativteam und der Vorstand sind im Diözesanausschuss (DA) vertreten und die Arbeit der einzelnen Gruppen und Projekte wird koordiniert. Weiterhin kontrolliert der DA die Tätigkeit des Diözesanvorstandes und beschließt über Einzelfragen der diözesanen Arbeit.
In Kooperation mit dem Vorstand plant und führt der DA die Diözesanversammlung durch. Anschließend führt er die Beschlüsse der Diözesanversammlung aus.
Der Diözesanausschuss besteht derzeit aus acht Personen und dem Diözesanvorstand sowie beratenden Mitgliedern aus den Arbeitskreisen. Auf der Diözesanversammlung werden die Mitglieder demokratisch in den DA gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre.
Alle vier bis sechs Wochen trifft sich der DA an einem Abendtermin sowie einmal im Jahr an einem D-Ebenen-Wochenenede.
daintern(at)kljb-koeln.de
WAHLAUSSCHUSS
Der Wahlausschuss (WA) bereitet die Wahlen des KLJB vor und führt diese durch. Zu den verschiedenen Wahlen gehören die Wahlen des Diözesanvorstands, die Wahl des Diözesanausschusses, des KT, der Mitglieder im e.V. und des Wahlausschusses. Zusätzlich unterstützt der WA die Ortsgruppen bei ihren Wahlen und hilft bei der Aktualisierung ihrer Satzungen.
Der Wahlausschuss besteht aus vier Personen, die auf der Diözesanversammlung gewählt werden. Die Kandidat*innen dürfen dabei weder Mitglieder des Diözesanvorstandes noch Kandidat*innen für diesen Posten angehören. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
In dieser Zeit trifft sich der Wahlausschuss mindestens zwei Mal im Jahr vor der Diözesanversammlung. Zusätzlich werden Absprachen per E-Mail oder Telefon getroffen.
wahlausschuss(at)kljb-koeln.de
Wahlausschreibungen
Bock auf eines der folgenden Ämter? Meldet euch gerne beim Wahlausschuss.