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Der Vorstand der KLJB stellt die Verbandsleitung der KLJB im Erzbistum Köln dar. Seine inhaltlichen Aufgaben umfassen die inhaltliche Ausrichtung des Verbands, die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Verbandsinteressen und die Interessensvertretung, beispielsweise auf der Bundesebene, im BDKJ, im e.V. und Förderverein. Der Vorstand kann aus insgesamt fünf Personen bestehen: Hierzu gehören 2 männliche und 2 weibliche Vorsitzende, sowie die geistliche Verbandsleitung. Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt zwei Jahre.
Die geistliche Verbandsleitung ist Teil des Diözesanvorstands (s. oben). Besondere Aufgaben der geistlichen Verbandsleitung sind die Planung und die Durchführung von spirituellen Impulsen, Gottesdiensten etc. sowie die Teilnahme an Austauschrunden der geistlichen Verbandsleitungen auf BDKJ- und Bundesebene. Genauso wie beim restlichen Vorstand beträgt die Amtszeit zwei Jahre. Die Wahl zur geistlichen Verbandsleitung unterliegt von Seiten des Erzbistums gewissen Voraussetzungen: Getauft, gefirmt und volles Mitglied der katholischen Kirche sowie ein abgeschlossenes Studium der Theologie oder einen abgeschlossenen Kurs “Ehrenamtliche geistliche Verbandsleitung” des BDKJs. Um die Wählbarkeit zu prüfen und die Genehmigung des Erzbistums Köln einzuholen, meldet euch bitte bei Interesse zeitnah beim Wahlausschuss.
Die Schnuppermitglieder begleiten ein halbes Jahr den Diözesanvorstand und schauen diesem über die Schulter. Es können immer ein weibliches und männliches Schnuppermitglied gewählt werden. Die Amtszeit der Schnuppermitglieder geht entweder von Anfang Januar bis Ende Juni oder von Anfang Juli bis Ende Dezember. Die Wahlen für das jeweilige Halbjahr finden im Dezember bzw. im Juni im Diözesanausschuss statt.
Hier laufen die Fäden der ganzen Diözesanebene zusammen. Die Arbeit der einzelnen Gruppen und Projekte werden koordiniert. Weiterhin kontrolliert der DA die Tätigkeit des Diözesanvorstandes und beschließt über Einzelfragen der diözesanen Arbeit. In Kooperation mit dem Vorstand plant und führt der DA die Diözesanversammlung durch. Anschließend führt er die Beschlüsse der Diözesanversammlung aus. Der DA besteht aus maximal acht Personen, dem Diözesanvorstand sowie beratenden Mitgliedern aus den Arbeitsgruppen. Der DA trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zu einem Abendtermin sowie nach Bedarf zu weiteren Terminen. Außerdem findet einmal im Jahr ein D-Ebenen-Wochenende statt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre. Die volljährigen Mitglieder des DA sind geborene Mitglieder im KLJB Köln e.V.
Der KLJB Köln e.V. ist der Trägerverein der KLJB Köln. Er trägt die Verantwortung für die Finanzen der KLJB und schließt die Verträge mit den Hauptberuflichen. Der KLJB Köln e.V. besteht aus den volljährigen Mitgliedern des Diözesanausschuss, dem Verbandsvorstand und von der Diözesanversammlung gewählten Personen.
Der WA bereitet die Wahlen der KLJB vor und führt diese auf der Diözesanversammlung durch. Zusätzlich unterstützt der WA die Ortsgruppen bei ihren Wahlen und hilft bei der Aktualisierung ihrer Satzungen. Der WA besteht aus vier Personen, die auf der Diözesanversammlung gewählt werden. Vorstandsmitglieder und Kandidat*innen für das Vorstandsamt können nicht in den WA gewählt werden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Franzis Förderverein unterstützt Aktionen und Anschaffungen in den Ortsgruppen und auf der Diözesanebene finanziell. Auf der Diözesanversammlung wird ein Mitglied für den Vorstand von Franzis Förderverein gewählt. Gemeinsam mit einem Mitglied des Diözesanvorstandes und einer vom Förderverein gewählten Person bildet er*sie den Vorstand von Franzis Förderverein. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre.