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Wahlausschreibungen

Vorstand

Der Vorstand der KLJB stellt die Verbandsleitung der KLJB im Erzbistum Köln dar. Seine inhaltlichen Aufgaben umfassen die inhaltliche Ausrichtung des Verbands, die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Verbandsinteressen und die Interessensvertretung, beispielsweise auf der Bundesebene, im BDKJ, im e.V. und Förderverein.

Der Vorstand kann aus insgesamt fünf Personen bestehen: Hierzu gehören 2 männliche und 2 weibliche Vorsitzende, sowie die geistliche Verbandsleitung. Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt zwei Jahre. 

Zu wählen sind 3 Personen für den Vorsitz (w,m,m).

 

Bei Fragen wendet euch an wahlausschuss@kljb-koeln.de 

Geistliche Verbandsleitung

Die geistliche Verbandsleitung ist Teil des Diözesanvorstands (s. oben). Besondere Aufgaben der geistlichen Verbandsleitung sind die Planung und die Durchführung von spirituellen Impulsen, Gottesdiensten etc. sowie die Teilnahme an Austauschrunden der geistlichen Verbandsleitungen auf BDKJ- und Bundesebene. Genauso wie beim restlichen Vorstand beträgt die Amtszeit zwei Jahre. 

Die Wahl zur geistlichen Verbandsleitung unterliegt von Seiten des Erzbistums gewissen Voraussetzungen: Getauft, gefirmt und volles Mitglied der katholischen Kirche sowie ein abgeschlossenes Studium der Theologie oder einen abgeschlossenen Kurs “Ehrenamtliche geistliche Verbandsleitung” des BDKJs. 

Um die Wählbarkeit zu prüfen und die Genehmigung des Erzbistums Köln einzuholen, meldet euch bitte bei Interesse bis zum 02.07.2023 beim Wahlausschuss.  

Zu wählen ist 1 Person (m/w/d).  

  

Bei Fragen wendet euch an wahlausschuss@kljb-koeln.de 

Schnuppermitglieder

Die Schnuppermitglieder begleiten ein halbes Jahr den Diözesanvorstand und schauen diesem über die Schulter.

Es können immer ein weibliches und männliches Schnuppermitglied gewählt werden. Die Amtszeit der Schnuppermitglieder geht entweder von Anfang Januar bis Ende Juni oder von Anfang Juli bis Ende Dezember. Die Wahlen für das jeweilige Halbjahr finden im Dezember bzw. im Juni im Diözesanausschuss statt.

Zu wählen sind 2 Personen.

Bei Fragen wendet euch an wahlausschuss@kljb-koeln.de

Diözesanausschuss (DA)

Hier laufen die Fäden der ganzen Diözesanebene zusammen. Die Arbeit der einzelnen Gruppen und Projekte werden koordiniert. Weiterhin kontrolliert der DA die Tätigkeit des Diözesanvorstandes und beschließt über Einzelfragen der diözesanen Arbeit. In Kooperation mit dem Vorstand plant und führt der DA die Diözesanversammlung durch. Anschließend führt er die Beschlüsse der Diözesanversammlung aus. Der DA besteht aus maximal acht Personen, dem Diözesanvorstand sowie beratenden Mitgliedern aus den Arbeitsgruppen. Der DA trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zu einem Abendtermin sowie nach Bedarf zu weiteren Terminen. Außerdem findet einmal im Jahr ein D-Ebenen-Wochenende statt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre. Die volljährigen Mitglieder des DA sind geborene Mitglieder im KLJB Köln e.V.  

Zu wählen sind mindestens 1, maximal 5 Personen.

 

Bei Fragen wendet euch an wahlausschuss@kljb-koeln.de  

Kreativteam (KT) *

Das Kreativteam führt, ähnlich wie der Diözesanausschuss, die Beschlüsse der Diözesanversammlung aus. Es plant und organisiert die Durchführung verschiedenster Aktionen für Verbandsmitglieder und Interessierte. Außerdem hilft es bei der Vorbereitung für die DV.  Derzeit besteht das Kreativteam aus acht Personen. Alle 6-8 Wochen trifft sich das KT an einem Abendtermin, sowie einmal im Jahr an einem D-Ebenen-Wochenende. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

 

*Hinweis: Wie es mit dem KT weitergeht ist derzeit noch unklar. Im Rahmen der Satzungsänderung ist es geplant, die Aufgaben und inhaltliche Ausrichtung des KTs freier zu gestalten So sollen Gremienmitglieder die Möglichkeit bekommen, sich mit den inhaltlichen Themen der KLJB Köln sowie eigenen Themen befassen zu können. 

Zu wählen sind 8 Personen.

Bei Fragen wendet euch an wahlausschuss@kljb-koeln.de  

KLJB Köln e.V.

Der KLJB Köln e.V. ist der Trägerverein der KLJB Köln. Er trägt die Verantwortung für die Finanzen der KLJB und schließt die Verträge mit den Hauptberuflichen.

Der KLJB Köln e.V. besteht aus den volljährigen Mitgliedern des Diözesanausschuss, dem Verbandsvorstand und von der Diözesanversammlung gewählten Personen.

Zu wählen sind mindestens 2, maximal 7 Personen.

Bei Fragen wendet euch an wahlausschuss@kljb-koeln.de 

Wahlausschuss (WA)

Der WA bereitet die Wahlen der KLJB vor und führt diese auf der Diözesanversammlung durch. Zusätzlich unterstützt der WA die Ortsgruppen bei ihren Wahlen und hilft bei der Aktualisierung ihrer Satzungen. Der WA besteht aus vier Personen, die auf der Diözesanversammlung gewählt werden. Vorstandsmitglieder und Kandidat*innen für das Vorstandsamt können nicht in den WA gewählt werden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.  

Zu wählen sind 3 Personen 

  

Bei Fragen wendet euch an wahlausschuss@kljb-koeln.de 

Ihr könnt dem Wahlausschuss Kandidat*innen für die zu wählenden Ämter ganz einfach per E-Mail an  wahlausschuss@kljb-koeln.de vorschlagen oder euch über die Homepage eintragen.

 

Die Wahllisten bleiben bis zu der jeweiligen Wahl während der Diözesanversammlung geöffnet. Die einzige Ausnahme stellen die Wahllisten für die Schnuppermitglieder dar. Diese bleiben bis zur entsprechenden Sitzung des Diözesanausschusses geöffnet. 

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Wahlausschreibungen Diözesanversammlung

Das wichtigste Beschlussorgan der KLJB ist die Vollversammlung (in Köln auch Diözesanversammlung genannt). Dort wird die jeweilige Zielsetzung des Verbands festgelegt und Mitglieder werden in die Gremien gewählt. In Köln heißen die Gremien Diözesanvorstand, Diözesanausschuss, Kreativteam und Wahlausschuss. Weiterhin gibt es verschiedene Arbeitskreise und Arbeitsgruppen, wie beispielsweise den Arbeitsgruppe der Schulungsmitarbeitenden (SchuMi). Weiterführende Informationen zur KLJB Köln.

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Der Vorstand der KLJB stellt die Verbandsleitung der KLJB im Erzbistum Köln dar. Seine inhaltlichen Aufgaben umfassen die inhaltliche Ausrichtung des Verbands, die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Verbandsinteressen und die Interessensvertretung, beispielsweise auf der Bundesebene, im BDKJ, im e.V. und Förderverein. Der Vorstand kann aus insgesamt fünf Personen bestehen: Hierzu gehören 2 männliche und 2 weibliche Vorsitzende, sowie die geistliche Verbandsleitung. Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt zwei Jahre.
Die geistliche Verbandsleitung ist Teil des Diözesanvorstands (s. oben). Besondere Aufgaben der geistlichen Verbandsleitung sind die Planung und die Durchführung von spirituellen Impulsen, Gottesdiensten etc. sowie die Teilnahme an Austauschrunden der geistlichen Verbandsleitungen auf BDKJ- und Bundesebene. Genauso wie beim restlichen Vorstand beträgt die Amtszeit zwei Jahre. Die Wahl zur geistlichen Verbandsleitung unterliegt von Seiten des Erzbistums gewissen Voraussetzungen: Getauft, gefirmt und volles Mitglied der katholischen Kirche sowie ein abgeschlossenes Studium der Theologie oder einen abgeschlossenen Kurs “Ehrenamtliche geistliche Verbandsleitung” des BDKJs. Um die Wählbarkeit zu prüfen und die Genehmigung des Erzbistums Köln einzuholen, meldet euch bitte bei Interesse zeitnah beim Wahlausschuss.
Die Schnuppermitglieder begleiten ein halbes Jahr den Diözesanvorstand und schauen diesem über die Schulter. Es können immer ein weibliches und männliches Schnuppermitglied gewählt werden. Die Amtszeit der Schnuppermitglieder geht entweder von Anfang Januar bis Ende Juni oder von Anfang Juli bis Ende Dezember. Die Wahlen für das jeweilige Halbjahr finden im Dezember bzw. im Juni im Diözesanausschuss statt.
Hier laufen die Fäden der ganzen Diözesanebene zusammen. Die Arbeit der einzelnen Gruppen und Projekte werden koordiniert. Weiterhin kontrolliert der DA die Tätigkeit des Diözesanvorstandes und beschließt über Einzelfragen der diözesanen Arbeit. In Kooperation mit dem Vorstand plant und führt der DA die Diözesanversammlung durch. Anschließend führt er die Beschlüsse der Diözesanversammlung aus. Der DA besteht aus maximal acht Personen, dem Diözesanvorstand sowie beratenden Mitgliedern aus den Arbeitsgruppen. Der DA trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zu einem Abendtermin sowie nach Bedarf zu weiteren Terminen. Außerdem findet einmal im Jahr ein D-Ebenen-Wochenende statt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre. Die volljährigen Mitglieder des DA sind geborene Mitglieder im KLJB Köln e.V.
Das Kreativteam führt, ähnlich wie der Diözesanausschuss, die Beschlüsse der Diözesanversammlung aus. Es plant und organisiert die Durchführung verschiedenster Aktionen für Verbandsmitglieder und Interessierte. Außerdem hilft es bei der Vorbereitung für die DV. Derzeit besteht das Kreativteam aus acht Personen. Alle 6-8 Wochen trifft sich das KT an einem Abendtermin, sowie einmal im Jahr an einem D-Ebenen-Wochenende. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. *Hinweis: Im Rahmen der Satzungsänderung ist es geplant, die Aufgaben und inhaltliche Ausrichtung des KTs freier zu gestalten So sollen Gremienmitglieder die Möglichkeit bekommen, sich mit den inhaltlichen Themen der KLJB Köln sowie eigenen Themen befassen zu können.
Der KLJB Köln e.V. ist der Trägerverein der KLJB Köln. Er trägt die Verantwortung für die Finanzen der KLJB und schließt die Verträge mit den Hauptberuflichen. Der KLJB Köln e.V. besteht aus den volljährigen Mitgliedern des Diözesanausschuss, dem Verbandsvorstand und von der Diözesanversammlung gewählten Personen.
Der WA bereitet die Wahlen der KLJB vor und führt diese auf der Diözesanversammlung durch. Zusätzlich unterstützt der WA die Ortsgruppen bei ihren Wahlen und hilft bei der Aktualisierung ihrer Satzungen. Der WA besteht aus vier Personen, die auf der Diözesanversammlung gewählt werden. Vorstandsmitglieder und Kandidat*innen für das Vorstandsamt können nicht in den WA gewählt werden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

In diesem Jahr findet die DV im Haus Venusberg statt. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

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